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   LAG Köln, 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06   

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https://dejure.org/2007,6326
LAG Köln, 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06 (https://dejure.org/2007,6326)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06 (https://dejure.org/2007,6326)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 7 (9) Ta 479/06 (https://dejure.org/2007,6326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert; arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 BetrVG, § 23 RVG
    Streitwert; arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertwertbestimmung bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Mitbestimmungspflichtigkeit des Einsatzes bestimmter Mitarbeiter von Fremdfirmen; Streitwertbemessung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei nichtvermögensrechtlichen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; RVG § 23

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; BetrVG § 99
    Streitwert für Beschlussverfahren um Mitbestimmung bei Einsatz bestimmter Mitarbeiter von Fremdfirmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 728 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 43
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2007 - 9 Ta 247/06

    Gegenstandswert: Streitigkeit um die Notwendigkeit der Zustimmung des

    Auszug aus LAG Köln, 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06
    Zum Ganzen vergleiche auch LAG Schleswig Holstein vom 09.12.2005, 2 Ta 260/05, ferner LAG Rheinland Pfalz vom 08.01.2007, 9 Ta 247/06.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2005 - 2 Ta 260/05

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Köln, 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06
    Zum Ganzen vergleiche auch LAG Schleswig Holstein vom 09.12.2005, 2 Ta 260/05, ferner LAG Rheinland Pfalz vom 08.01.2007, 9 Ta 247/06.
  • LAG Köln, 02.02.2009 - 7 Ta 364/08

    Streitwert; arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren; Mitbestimmungsrechte nach §

    Maßgebliches Kriterium für die Festsetzung des Streitwerts bei einer derartigen nicht-vermögensrechtlichen Streitigkeit ist die Bedeutung der Angelegenheit für die beteiligten Streitparteien, insbesondere für die Antragstellerin (LAG Köln, 7 (9) Ta 479/06, NZA-RR 2008, 43 f.).

    Dies ähnelt zumindest im Ausgangspunkt der Konstellation des Verfahrens Landesarbeitsgericht Köln 7 (9) Ta 479/06, in welchem die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht (noch) besteht, aus anderen Gründen streitig war.

  • LAG Köln, 11.11.2008 - 13 Ta 368/08

    Streitwert; Beschlussverfahren; Einstellung

    Andere Kriterien, wie etwa die rechtliche Schwierigkeit des Falles oder der mit seiner Bearbeitung verbundene Arbeitsaufwand können demgegenüber nur ergänzend im Sinne einer Korrekturfunktion herangezogen werden (im Anschluss an LAG Köln 27.6.2007 - 7 (9) Ta 479/06).

    Dies wird schon dadurch deutlich, dass bei einem individualrechtlichen Zahlungsprozess allein der Wert der in Streit stehenden Geldsumme die Höhe des Streitwerts bestimmt, unabhängig vom Arbeitsaufwand, den die Bearbeitung eines Falles erfordert (LAG Köln, 27.06.2007 - 7 (9) Ta 479/06).

  • LAG Köln, 15.05.2008 - 7 Ta 114/08

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung; Einstellung; Streitwert

    Die Beschwerdekammer folgt der neueren Bezirksrechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, wonach es sich bei Mitbestimmungsangelegenheiten des § 99 BetrVG grundsätzlich um nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten handelt (LAG Köln, 7 (9) Ta 479/06 = NZA-RR 2008, 43 f.; LAG Köln vom 17.04.2007, 11 Ta 66/07; LAG Köln vom 20.07.2005, 4 Ta 255/05; LAG Köln vom 04.08.2005, 13 Ta 252/05; LAG Köln vom 21.06.2006, 2 Ta 195/06; LAG Köln vom 24.01.2007, 3 Ta 461/06).
  • ArbG Saarlouis, 09.03.2009 - 1 BV 21/08
    Nach anderer Auffassung ist bei der Wertfestsetzung von dem Hilfswert des § 23 III 2 RVG in Höhe von 4 000, 00 Euro auszugehen, der je "nach Lage des Falles" zu erhöhen oder zu ermäßigen ist (vgl. aus der neueren Rechtsprechung z. B. LAG Köln, 27.06.2007, 7 (9) Ta 479/06, NZA-RR 2008, 43; LAG Rheinland Pfalz , 04.04.2007, 1 Ta 46/07 und 08.01.2007, 9 Ta 247/06, veröffentlicht bei juris; LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2006, 1 Ta 71/06 und 13.12.2005, 1 Ta 263/05; LAG Nürnberg, 27.07.2006, 4 Ta 100/06; weitere Nachweise bei Meier, a.a.O. und Bertelsmann, a.a.O.).
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